Die Teilnahmebedingungen stehen Ihnen auch als PDF (69 KB) zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Zugelassen sind Einzelbeiträge oder Serien in deutscher oder rätoromanischer Sprache, die im Jahr 2011 erstmals veröffentlicht worden sind.
Die Arbeit ist in einem Medium der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Innerrhoden, Glarus,
Graubünden, St.Gallen, Thurgau oder im Fürsten-
tum Liechtenstein veröffentlicht
worden. Oder sie ist andernorts veröffentlicht worden, hat aber diese Region
zum Inhalt.
In den Kategorien Reportage/Hintergrund, Tagestext, Radiobeitrag und Fernsehbeitrag ist nur eine Arbeit pro AutorIn erlaubt. In der Kategorie Pressefotografie sind drei Arbeiten erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und AutorInnenteams.
Beiträge können von den AutorInnen eingereicht oder von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Arbeiten können per Post oder in den Kategorien Fernsehbeitrag, Radiobeitrag, Reportage/Hintergrund und Tagestext in digitaler Form eingereicht werden. Weiter zur Eingabemaske
Einsendeschluss ist am Sonntag, 12. Februar 2012.
Die Arbeiten werden je Kategorie durch eine unabhängige Fachjury beurteilt. Diese entscheidet endgültig und unanfechtbar.
Die Stiftung Ostschweizer Medienpreis kann die eingereichten Arbeiten zu Dokumentations- oder Austellungszwecken veröffentlichen. Daraus entsteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen bei der Geschäftsstelle Ostschweizer Medienpreis.
Die Beiträge sind zu senden an:
Ostschweizer Medienpreis
Geschäftsstelle
Melanie Frei
Postfach
9001 St.Gallen
Beiträge können von den AutorInnen oder von Dritten eingereicht werden.
Sie können die Arbeit/en per Post einsenden oder in den Kategorien Fernsehbeitrag, Radiobeitrag, Reportage/Hintergrund und Tagestext auf unserem Server speichern. Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Upload!
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Ausgeschlossen sind Beiträge, die bereits einen Preis erhalten haben.
Einsendeschluss ist am 12. Februar 2012.
Teilnahmebedingungen (PDF, 69 KB)